Hallo liebe Leser, ab heute starten wir hier eine neue Artikelreihe, die sich mit praktischen Themen rund um den Kauf im Onlineshop, mit unseren Produkten und verwandten Themen beschäftigt. Heute informieren wir über ein Thema, mit dem sicher jeder schon einmal konfrontiert wurde: mit der Rücksendung. Bestimmt kennt das jeder: Da hat man etwas bestellt, stellt aber bei Erhalt fest, dass man in der Zwischenzeit ein passenderes Geschenk gefunden hat, jemand anders schon das selbe gekauft hat oder aber man ist selbst der oder die Beschenkte und möchte gerne etwas anderes.
In all diesen Fällen kann man selbst (oder eben der Käufer, also Schenkende) von der gesetzlichen Widerrufsfrist Gebrauch machen. Wichtig: Man muss keinen Grund angeben, um zu widerrufen. Schlichtes Nicht-Gefallen ist also völlig ausreichend. Natürlich sollte die Ware bei Rücksendung unbeschädigt und neuwertig, sprich am besten in der Originalverpackung sein. Die Belehrung findet ihr außerdem noch einmal für jeden einsehbar hier: https://www.geheimshop.de/widerrufsrecht

Wichtig: Zuerst den Widerruf binnen der Frist absenden, dann die Ware ebenso zurück schicken.

Wichtig: Zuerst den Widerruf binnen der Frist absenden, dann die Ware ebenso fristgerecht zurück schicken.

Wann widerrufen?
Jeder Shop sollte explizit auf seine Widerrufsfrist hinweisen. Um die Widerrufsfrist zu wahren, muss man den Widerruf an den Geheimshop binnen 14 Tagen nach Erhalt der Ware (also z.B. ab Zustellung durch den Paketdienst) absenden. Ab diesem Widerruf hat man dann 14 Tage Zeit, die Ware ebenfalls zurück zu schicken, am besten ist es also, beides gemeinsam abzusenden. Dies ist wichtig, da der Shop erst ab Erhalt der zurück gesendeten Ware den gezahlten Betrag zurück erstatten kann. Sendet man also die Ware auch gleichzeitig zurück, erhält man auch den gezahlten Betrag binnen 14 Tagen ab getätigtem Widerruf erstattet, und zwar in genau der Zahlungsweise, in der man die Gadgets zuvor auch bezahlt hat (außer es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart). Special: Der Geheimshop bietet darüber hinaus eine verlängerte Widerrufsfrist von weiteren 86 Tagen nach Ablauf des gesetzlichen Widerrufsrechts an.

Wie und wo widerrufen?
Der Widerruf muss schriftlich erfolgen, das bedeutet: per Brief mit der Post, als E-Mail oder per Fax. In jedem Fall muss die Erklärung eindeutig sein. Es gibt kein gesetzlich vorgeschriebenes Widerrufsformular, einige Shops wie der Geheimshop bieten jedoch einen Muster-Widerruf an, der genutzt werden kann (nicht muss), er ist zu finden unter der Headline Muster-Widerrufsformular.
Dies ist insofern praktisch, als man sich über die Formulierungen dann keine Gedanken machen muss. Postalisch kann der Widerruf an Goods & Gadgets GmbH, Otto-Seeling-Promenade 2-4, 90762 Fürth, Deutschland gesendet werden. Ein Widerruf per Fax ist an die Faxnummer +49-(0)911-80191152 zu richten. Per Mail geht der Widerruf an info@geheimshop.de.

Was wird erstattet?
Erstattet wird der volle Kaufpreis inkl. der Versandkosten. Voraussetzung ist jedoch, dass der Standardversand gewählt worden war – z.B. einen Aufpreis für Expressversand zahlt der Shop nicht zurück.

Wohin die Ware senden?
Vorsicht: Oft unterscheiden sich Verwaltungs- und Lieferadresse, wie im Falle des Geheimshops. Das bedeutet, der Brief mit dem Widerruf geht an eine andere Adresse als die zurückgeschickte Ware selbst. Sollen also Waren an den Geheimshop zurück gesendet werden, so ist dafür folgende Adresse zu nutzen: Goods & Gadgets GmbH, Leyher Straße 54, D-90431 Nürnberg.

Idealerweise ist noch der Karton, in dem man die Ware erhalten hat, vorhanden. Dann sollte dieser auf jeden Fall ordentlich und sauber lesbar neu adressiert werden. Ansonsten kann auch ein anderer, zur Größe der Ware passender Karton genutzt werden. Wird alles fristgerecht erledigt, steht einer Rückerstattung nichts mehr im Wege.